Eine super Nachricht für Gersfeld. Das Klinikum Gersfeld erhält ab 2020 eine jährliche Pauschalfördeurng des Bundes von 400.000,00 €
Hier die Pressemitteilung des Büros unseres MdBs Michael Brand:
Klinikum Gersfeld und Eichhof Lauterbach erhalten künftig 400.000 Euro jährlich - Minister Spahn informiert MdB Brand über Förderzusage
MdB Michael Brand: „Top-Nachricht für Patienten wie Beschäftigte der beiden Kliniken und für die gesamte Region“
Das Klinikum in Gersfeld und das Medizinische Zentrum Eichhof in Lauterbach werden ab dem Jahr 2020 mit pauschal zusätzlichen 400.000 Euro jährlich gefördert. Diese Zusage hat der in den Landkreisen Fulda und Vogelsberg direktgewählte Bundestagsabgeordnete, Michael Brand, heute von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erhalten.
„Das ist eine Top-Nachricht für Patienten wie Beschäftigte der beiden Kliniken und für die gesamte Region. Die dauerhafte Bundesförderung ist auch ein Beweis, dass die stärkere Unterstützung gerade für die ländliche Region angepackt und umgesetzt wird“, so Brand. „Das Ziel ist klar: Kurze Wege, schnelle Erreichbarkeit, eine hochwertige wie flächendeckende medizinische Versorgung.“
Bundestag und Bundesregierung haben mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz die Stärkung der Krankenhäuser in ländlichen Regionen in den Blick genommen. Dazu zählt nach aktueller Einigung zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft, des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung sowie dem Verband der Privaten Krankenversicherung auch das Klinikum Gersfeld und das Medizinische Zentrum Eichhof in der Region.
Die Krankenhäuser müssen die Voraussetzungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für einen Sicherstellungszuschlag erfüllen (unter anderem Bevölkerungsdichte unter 100 Einwohner) sowie eine Fachabteilung für Innere Medizin, Chirurgie oder Geburtshilfe vorhalten. Um die zusätzliche Förderung zu erhalten, müssen die Krankenhäuser, anders als beim Sicherstellungszuschlag, kein Defizit nachweisen.
Hintergrund
Zuschlag für bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum: Mit dem am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) wurde die Finanzierung von Krankenhäusern neu aufgestellt. Ab dem Jahr 2020 erfolgt die Finanzierung der Kosten des einzelnen Krankenhauses für die Pflege am Bett durch ein eigenes Pflegebudget. Damit wird sichergestellt, dass die in den Krankenhäusern anfallenden Pflegepersonalkosten vollständig von den Kostenträgern finanziert werden. Da bislang die Mittel für Pflegepersonalkosten von den Krankenhäusern teilweise auch für andere Personalkosten genutzt wurden, werden ab 2020 rund 200 Millionen Euro in die Landesbasisfallwerte überführt. Mit weiteren 50 Millionen Euro werden Krankenhäuser in ländlichen Regionen gefördert. Damit wird eine bessere Versorgung im ländlichen Raum ermöglicht.